Beitragsordnung
Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung (§ 5 der Satzung). Die Rechte und Pflichten der Mitglieder werden in der Beitragsordnung geregelt (§ 3). Die folgenden Beträge entsprechen den Beiträgen, die das Mitgliedschafts-Tool bei der Anmeldung ausweist.
Jahresbeiträge
- Ordentliche Mitglieder, große Unternehmen (mehr als 20 Mitarbeitende): 990 €
- Ordentliche Mitglieder, kleine Unternehmen (bis einschließlich 20 Mitarbeitende): 660 €
- Fördermitglieder: 660 €
- Persönliche Mitglieder: 330 €
- Studierende und Auszubildende: 25 €
- Start-ups im ersten Jahr: 110 €, danach der Beitrag eines ordentlichen Mitglieds
Umfang der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder und Start-ups im ersten Jahr: Teilnahme an der Mitgliederversammlung, Kandidatur für den Vorstand, Antrags- und Stimmrecht sowie Teilnahme an Lenkungskreis und Strategietreffen.
Fördermitglieder und persönliche Mitglieder: Teilnahme an der Mitgliederversammlung, Kandidatur für den Vorstand und Teilnahme an Strategietreffen. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt (§ 3 Abs. 2 der Satzung).
Die Anmeldung erfolgt über das Mitgliedschafts-Tool.
Stand: 05.10.2026
